Zu meiner Person

Im März 2006 habe ich den Abschluss im Studiengang Psychologie an der Johannes Gutenberg – Universität Mainz erworben. Bereits während des Studiums kristallisierte sich mein besonderes Interesse für die Inhalte der Kinder- und Jugendarbeit heraus und ich platzierte meine Praktika entsprechend. Bis 2018 war ich in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Sozialpädiatrie tätig. Damit verfüge ich über umfangreiches Wissen sowie Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie, der klinischen Psychologie / Psychiatrie und allen voran, der Diagnostik. Letztere erfordert aus meiner Sicht neben Objektivität insbesondere kommunikative und empathische Fähigkeiten, die man weniger erlernt als von der Natur mitgegeben bekommt. Natürlich bin ich im Rahmen meiner Arbeit immer wieder mit juristischen Tatsachen konfrontiert gewesen und habe mich zunehmend für deren innere Zusammenhänge interessiert. So geriet ich schließlich in den Fachbereich der Rechtspsychologie und habe mir innerhalb der letzten Jahre umfangreiche Kenntnisse in der Glaubhaftigkeitsbegutachtung und im Familienrecht angeeignet. Im Rahmen dessen habe ich ebenso praktisch gearbeitet und mehrere Sachverständigengutachten abgeschlossen oder Einvernehmen hergestellt.

Zu meinen Arbeitsschwerpunkten

  • Kindeswohlgefährdung
  • Sorge- und Umgangsrechtsfragen
  • Erziehungsfähigkeit
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

Zu meiner Arbeitsweise

Von der richterlichen Fragestellung geleitet, erfolgt die Begutachtung vor Ort und an den Alltag der Familie angepasst. Dies erhöht die Kooperationsbereitschaft und reduziert die Anzahl der Termine. Da ich verbal wie nonverbal sicher mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen kommuniziere benötige ich lediglich ein Gespräch pro Person um zu erfahren, was ich wissen muss. Dabei sind mir die unterschiedlichen intellektuellen Leistungsfähigkeiten, Sprachfertigkeiten und sozioökonomischen Verhältnisse vertraut. Ebenso einige kulturelle Besonderheiten. Im Weiteren beobachte ich Interaktionen und analysiere die Systeme in denen die Betroffenen leben. Schließlich werte ich alle Daten auf wissenschaftlich fundierter Basis aus, gewichte diese im Hinblick auf die Null-Hypothese und lege sie im Befund schriftlich nieder. Daraus ergibt sich eine klare Antwort auf die richterliche Fragestellung, die um eine fachlich begründete Empfehlung ergänzt wird.

Je nach Komplexität des Falles variieren die Seitenzahlen zwischen fünfzig und einhundert, wobei die Transkripte den größten Anteil ausmachen. Da ich ökonomisch und zeiteffizient arbeite liegt dem Gericht das Gutachten in der Regel drei Monate nach Akteneingang vor. Währenddessen halte ich mit Ihnen Kontakt, insbesondere wenn im Verlauf Unregelmäßigkeiten oder Schwierigkeiten auftreten sollten.

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